Kanzlei Wolfrum & Funke – Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Willkommen auf der Website unserer Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge im Herzen von Aachen. Hier finden Sie erste Informationen über unseren Tätigkeitsbereich und unser Team.

Unsere Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für Erbrecht ausgewiesene Erbrechtsexperten und verfügen über reiche Erfahrung im Erbrecht, nicht zuletzt, weil dies seit vielen Jahren der ausschließliche Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte ist.

Wir verfolgen ein umfassendes Konzept und beraten Sie daher nicht erst, wenn ein Erbfall eingetreten ist, sondern schon zuvor in allen Phasen der Vermögensnachfolge. Wir begleiten und beraten den zukünftigen Erblasser bei der Gestaltung seines Testaments oder Erbvertrages genauso wie die Vermögensübertragung unter Lebenden, wenn Sie also Ihre Immobilie auf die nachfolgende Generation übertragen wollen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch steuerliche Aspekte.

Auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, beraten wir Sie gerne über die ersten Schritte, die zu gehen sind, sei es als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker.  Wir begleiten Sie auf diesem für Sie nicht alltäglichen Weg.

Wir beschäftigen uns tagtäglich nur mit den Themen rund ums Erbrecht und der Vermögens­nach­folge. Mit Herz und Verstand, aber natürlich auch der nötigen Durchsetzungskraft kümmern wir uns beratend, außergerichtlich und gerichtlich um alle Ihre erbrechtlichen Belange. …. Wir sind für Sie da!


Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Fachgebieten

Testamentsgestaltung

Ein richtig und sinnvoll formuliertes Testament vermeidet späteren Streit unter den Erben und sichert vor allem, dass der letzte Wille des Testierenden auch tatsächlich zum Tragen kommt. Auch hier sollten die Absicherung der nächsten Angehörigen, insbesondere des Ehegatten, und die steuerlichen Aspekte im Vordergrund stehen.
Erbauseinandersetzung

Rechte und Pflichten der Miterben stehen bei dieser Problematik im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die konftliktlösende, kosten- und steuersparende Behandlung der Fälle gelegt. Streitige Auseinandersetzungen bis hin zur zwangsweisen Versilberung des Nachlasses müssen möglichst vermieden werden.
Erbschaftssteuer

Bei der Nachlassplanung sollte das Thema Erbschaftssteuern stets Beachtung finden. Eine Steueroptimierung kann bei- spielsweise durch eine entsprechende Testamentsgestaltung erfolgen. Aber auch im Erbfall übernehmen wir die Erbschafts- steuererklärung und sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Vorweggenommene Erbfolge

Lebzeitige Vermögensübertragungen vermeiden spätere streitige Erbauseinandersetzungen, dienen der Absicherung und Versorgung der Zuwendenden, sorgen für den Familienfrieden und können nicht zuletzt steuersparend sein durch Ausnutzung von Freibeträgen.
Pflichtteilsrecht

Die Interessenwahrnehmung im Pflichtteilsrecht erfasst die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die Problematik des Pflichtteilsrechts ist natürlich auch bei der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen Zuwendungen zu beachten.
Testamentsvollstreckung

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht im Wesentlichen darin, die vom Erblasser mit seinem letzten Willen verfolgten Ziele zu erreichen. Sowohl bei der Festlegung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers als auch bei dessen Tätigkeit ist darauf zu achten, das Streitpotenzial gering zu halten.
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Sprechen Sie uns an - wir können Ihnen sicher helfen!

Lernen Sie unser Anwaltsteam kennen

Sebastian Wolfrum

Fachanwalt für Erbrecht

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Birgit Funke

Fachanwältin für Erbrecht

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Wir beraten Sie in folgenden Fachgebieten

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